Ein Kinderlachen kann ansteckend sein. Doch während die Milchzähne den Betrachter in der Regel wohlgeordnet anstrahlen, nimmt das bleibende Gebiss, das sich ab dem Grundschulalter entwickelt, mitunter seltsame Formen an. Nur jedes 20. Kind hat von Natur aus gerade Zähne, alle anderen müssen sich mit Lücken, Schneidezähnen im Hasenstyle oder schiefstehenden Eckzähnen abfinden. Was im Kindesalter noch süß anzusehen ist, wird für viele Erwachsene störend oder sogar belastend. Deshalb gehört die Zahnspange bei vielen Menschen zur Jugend wie Pickel und die erste Liebe.
Doch das Tragen einer Zahnspange hat nicht nur optische Gründe. „Vielmehr ist ein gut platziertes und lückenlosen Gebiss auch die Grundlage für lebenslang gesunde und leistungsfähige Zähne“, weiß Univ.-Prof. Dr. med. Michael Wolf, Direktor der Klinik für Kieferorthopädie an der Uniklinik RWTH Aachen. „Denn viele Zahnfehlstellungen können auf Dauer schädigend für den Kiefer, das Zahnfleisch und die Zähne selbst sein.“ Neben dem Engstand, der rund die Hälfte aller kieferorthopädischen Korrekturen veranlasst, dem Lückengebiss und dem Kreuzbiss unterscheidet man noch den Überbiss, den Vorbiss, den Tiefbiss und den Deckbiss.
Zahnarzt gibt erste Empfehlung ab
Ob ein Kind eine Zahnspange benötigt, stellt in der Regel der Zahnarzt fest, der die Betroffenen dann an einen Kieferorthopäden verweist. Eine Vorstellung beim Kieferorthopäden aus eigenem Antrieb zur Beratung ist allerdings auch möglich. Dieses Angebot wird heutzutage von vielen Patientinnen und Patienten genutzt. Dies sollte vor dem Wachstumsschub in der Pubertät geschehen. Bei Jungen ist das um den 12. Geburtstag der Fall, bei Mädchen in der Regel etwas früher im elften Lebensjahr. Bei einigen Zahnfehlstellungen oder einer Veränderung des Kiefers durch zu viel nuckeln an Flaschen oder Schnullern kann sogar schon im Kindergartenalter mit einer Behandlung begonnen werden. Letztere können beispielsweise mit einer Mundvorhofplatte korrigiert werden. Durch den frühen Eingriff bleiben dem Kind umfangreiche Maßnahme in späteren Jahren erspart.
Zu Beginn der Behandlung entscheiden die Kieferorthopädinnen und -orthopäden nach einer eingehenden Anamnese, welche Art von Zahnspange das Kind tragen soll. Man unterscheidet zwischen losen und festen Spangen sowie Außenspangen. „Mithilfe der losen Spangen werden vor allem leichtere Fehlstellungen behoben“, erklärt Prof. Wolf. „Die Spangen üben weniger Druck auf die Zähne aus, sitzen locker im Gebiss und erschweren somit das Sprechen. Daher werden sie meist nur nachts getragen.“
Verschiedene Varianten
Die feste Zahnspange korrigiert auch schwerere Fehstellungen. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt in der Regel das Basismodell mit Metallbrackets und Stahlbögen. Die Metallbrackets werden auf die Zähne geklebt und die Stahlbögen mit Gummis daran befestigt. Weniger auffällig sind Brackets und Zahnbögen aus zahnfarbenem Kunststoff oder Keramik. Wer es gerne fast unsichtbar mag, kann heute auch eine innenliegende „linguale Zahnspange“ oder durchsichtige Schienensysteme tragen. Diese Varianten sind aber auch etwas teurer.
Außenspangen werden getragen, um die Zähne nach hinten zu ziehen. Sie sind selten notwendig und müssen in der Regel nur nachts oder zuhause für wenige Stunden getragen werden.
„Wie lange die Behandlung dauert, ist von Fall zu Fall sehr unterschiedlich. Die Dauer der Behandlung variiert zwischen einigen Monaten und etwa zwei bis drei Jahren“, sagt Prof. Wolf. Während der Behandlung müssen die jungen Patientinnen und Patienten regelmäßig (in der Regel einmal im Monat) Kontrolltermine wahrnehmen, um die Gummis austauschen beziehungsweise neue Drähte einspannen zu lassen.
Schweregrad bestimmt die Kostenübernahme
Je nach Schweregrad der Zahnfehlstellung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Behandlungskosten zunächst zu 80 Prozent, bei einem zweiten Kind sind es bis zu 90 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss der Zahnbehandlung wird auch der Rest der Behandlungssumme ausgezahlt. Die privaten Krankenkassen bezahlen oft schon leichtere Schweregrade. Durch die unterschiedlichen Tarife der Versicherungen fallen die zu erstattenden Gelder aber recht unterschiedlich aus.